Regeln für die mechanische Verbindung von Bewehrungen

1. Von jeder Spezifikation sind mindestens 3 Verbindungsproben von Stahlstäben zu entnehmen, und von demselben Stahlstab, aus dem Verbindungsproben entnommen sind, sind mindestens 3 Proben zur Bestimmung der Zugfestigkeit des Grundmaterials des Stahlstabs zu entnehmen.
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2. Die Baustelleninspektion erfolgt chargenweise. Dabei werden jeweils 500 Verbindungsstücke derselben Materialcharge, unter gleichen Baubedingungen und mit gleicher Güteklasse und Spezifikation geprüft und abgenommen. Weniger als 500 Teile dienen als Abnahmelos. Für die Abnahme jeder Charge von Verbindungsstücken werden drei Verbindungsproben zufällig aus dem Bauwerk entnommen und einer Zugfestigkeitsprüfung unterzogen. Die Güteklasse der Verbindung wird gemäß den Konstruktionsvorgaben bewertet. Nur wenn alle drei Verbindungsproben die Zugfestigkeitsprüfung bestehen, gelten sie als qualifiziert. Fällt eine Verbindungsprobe bei der Zugfestigkeitsprüfung durch, werden sechs weitere Proben einer Nachprüfung unterzogen. Erfüllt auch die Festigkeit einer Probe nach der Nachprüfung nicht die Anforderungen, gilt die Inspektion als nicht qualifiziert.

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3. Feldprüfung: Wenn die Stichprobe von 10 aufeinanderfolgenden Abnahmechargen die Anforderungen erfüllt, kann die Anzahl der Prüfchargenverbindungen verdoppelt werden, d. h. eine Charge von 1000 Verbindungen.

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Veröffentlichungsdatum: 13. August 2018